Praxisliquidität

Praxisüberschüsse anlegen statt liegen lassen

Es geht um Geld, das Sie schon haben, nicht um Geld, das Ihnen fehlt.

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Adrien Feller, Finanzberater in Frankfurt am Main, berät Zahnarztpraxen bei der Anlage von Praxisüberschüssen

Adrien FellerMakler und Finanzberater nach § 34d / § 34f / § 34c GewO, Frankfurt am Main. Level II des CFA® Programms bestanden, MSc Finance & Economics.

Das Muster

Fünf- oder sechsstellig, jederzeit verfügbar, und trotzdem jedes Jahr weniger wert

Etablierte Praxen haben ein Muster gemeinsam: Die Installationsdarlehen sind getilgt, die Geräte abgeschrieben, die Einnahmen laufen. Was übrig bleibt, bleibt liegen. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil Geschäftskonten auf Verfügbarkeit ausgelegt sind, nicht auf Rendite, und weil niemand je ausgerechnet hat, wie viel davon eigentlich verfügbar bleiben muss.

Die Folge: Der gesamte Kontostand wird wie ein Puffer behandelt. Auch der Teil, der seit vier Jahren unangetastet daliegt.

3.000 €

realer Wertverlust pro Jahr, bei 150.000 € auf dem Praxiskonto und 2 % Inflation. Ohne Fehler, ohne Risiko, ohne dass es in der BWA auffällt.

Die entscheidende Frage

Wie hoch muss Ihr Puffer eigentlich sein?

Das ist der Kern meiner Arbeit. Nicht „legen Sie an“, sondern: welcher Betrag muss jederzeit greifbar bleiben, und ab welchem Betrag fängt das Liegenlassen an, Geld zu kosten?

Die Antwort ist eine Zahl, und sie ist bei jeder Praxis anders. Sie hängt ab von Ihren Personalkosten, Ihrem Materialverbrauch, Ihren Praxisferien, dem Weihnachtsgeld, dem Rhythmus Ihrer Zahlungseingänge und davon, was in den nächsten drei Jahren an Investitionen ansteht. Ausgangspunkt ist die BWA, die Ihnen Ihr Steuerberater ohnehin liefert.

Betriebsmittel
Reserve
Investitionsrücklage
Frei

Auch die gebundenen Teile müssen nicht auf dem Girokonto liegen. Betriebsmittel, Reserve und Investitionsrücklage lassen sich in risikoarme, kurzfristig verfügbare Lösungen legen, etwa Tagesgeld oder Geldmarktfonds. Der Unterschied liegt nicht darin, ob ein Teil arbeitet, sondern wie lange er gebunden ist.

Diese Rechnung ist bewusst vereinfacht und ersetzt keine Analyse. Sie rechnet mit einem Reservefaktor von 2,5. In der Praxis liegt er zwischen 2,0 und 3,0, abhängig vom Kassen- und Privatanteil, vom Zahlungseingangsrhythmus, von Praxisferien und Weihnachtsgeld sowie davon, ob eine Kontokorrentlinie als Rückfallebene bereitsteht. Die belastbare Zahl entsteht aus Ihrer BWA.

Leistungen

Drei Schritte, eine Zahl am Ende

01

Ihren Puffer berechnen

Aus Ihrer BWA erstelle ich eine Cash-Flow-Prognose: wie viel Kapital kurzfristig gebunden ist, welche Ausgaben saisonal wiederkehren, und ab welchem Betrag Ihre Rücklage über den tatsächlichen Bedarf hinausgeht. Sie erhalten am Ende eine konkrete Zahl statt eines Bauchgefühls.

02

Ihre Rücklagen strukturieren

Ich teile Ihr Guthaben in drei Ebenen auf. Jede erhält eine Lösung, die zu ihrer Funktion passt. Sie bleiben jederzeit zahlungsfähig, ohne dass Mittel ungenutzt liegen bleiben.

  • Betriebsmittel für laufende Ausgaben, Personal, Miete, Material: sofort verfügbar
  • Reserve für saisonale Schwankungen und unvorhergesehene Ausgaben: kurzfristig verfügbar
  • Überschüsse über den unmittelbaren Bedarf hinaus: mittelfristig anlegbar
03

Den Überschuss anlegen

Den Teil, der frei ist, lege ich risikoarm und liquiditätsschonend an. Ziel ist Kapitalerhalt und eine Rendite oberhalb der Inflation, nicht Spekulation. Und nicht so gebunden, dass Ihnen die Mittel für die nächste Investition fehlen.

Vergleich

Anlageformen im Überblick

TagesgeldFestgeldGeldmarktfondsDepot
Wann komme ich heran?Jederzeit, am selben TagErst am Ende der vereinbarten LaufzeitInnerhalb weniger TageInnerhalb weniger Tage, zum dann gültigen Kurs
Kann der Betrag sinken?Nein. Er bleibt nominal gleich, verliert aber bei Inflation an KaufkraftNein, wenn Sie die Laufzeit einhaltenGeringfügig. Kleine Schwankungen sind möglichJa, auch deutlich. Kurzfristig sind Verluste möglich
Was passiert bei Insolvenz der Bank?Gesetzlich geschützt bis 100.000 € je Bank und PersonEbenso geschützt bis 100.000 €Kein Einlagenschutz nötig: Das Vermögen ist rechtlich getrennt und bleibt IhresEbenso rechtlich getrennt und bleibt Ihres
ErtragFolgt dem allgemeinen Zinsniveau, die Bank kann ihn jederzeit ändernSteht bei Abschluss festFolgt dem kurzfristigen Zinsniveau, abzüglich FondskostenKeine Zusage. Hängt von Markt und Haltedauer ab
Wofür geeignetLaufender BetriebAnschaffung mit festem DatumReserveGeld, das mehrere Jahre liegen bleiben kann

Zwei Ausgangslagen

Einzelpraxis oder Gesellschaft

Etablierte Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft

Bei einer inhabergeführten Praxis ist die Trennung zwischen Praxisguthaben und privatem Vermögen wirtschaftlich künstlich: Am Ende ist es Ihr Geld. Deshalb sehe ich mir beides an: was in der Praxis bleiben muss, und was auf der privaten Seite besser aufgehoben ist. Eine Entnahme ist manchmal die bessere Antwort als eine Anlage im Betrieb.

MVZ, Praxis-GmbH oder mehrere Standorte

Hier liegt der Überschuss in einer Gesellschaft, und damit stellt sich eine zusätzliche Frage: Betriebsvermögen oder Privatvermögen? Thesaurieren oder ausschütten?

Diese Frage entscheidet Ihr Steuerberater, das ist seine Zuständigkeit, nicht meine. Ich baue die Anlagestruktur, die zu seiner Entscheidung passt, und stimme mich dafür direkt mit ihm ab. Die Analyse ist in diesem Fall aufwendiger, entsprechend liegt das Honorar höher.

Ihre Vorteile

Was sich konkret ändert

Finanziell

Kapitalerhalt. Was auf dem Konto liegt, verliert jedes Jahr in Höhe der Inflation an Kaufkraft. Was strukturiert ist, muss das nicht.

Bessere Konditionen bei der nächsten Investition. Eine höhere Eigenkapitalquote aus strukturierten Reserven verbessert Zinssatz und Konditionen für den restlichen Finanzierungsbedarf, bei Gerät, Erweiterung oder Übernahme.

Beispielrechnung, unverbindlich
Ohne Struktur
150.000 €, 2 % Inflation
−3.000 €
Konservativ strukturiert
3 % angelegt, abzüglich 0,65 % Servicevereinbarung
+3.525 €
Rund 6.500 € pro Jahr Unterschied, auch nach Abzug der Kosten

Beispielhafte, unverbindliche Modellrechnung. Keine Garantie für künftige Erträge; Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden.

Im Praxisalltag

Zeitersparnis. Klare Empfehlungen statt Stunden im Vergleich von Tagesgeld- und Anlageprodukten neben einem vollen Behandlungstag.

Anbieterunabhängig. Mehrere Partnerbanken, keine Exklusivbindung, kein Haus-Produkt. Die Struktur richtet sich nach Ihrer Praxis, nicht nach einem Produktsortiment.

Offene Karten bei der Vergütung. Sie erfahren vor der Beratung schriftlich, wie und von wem ich bezahlt werde, nicht danach.

Zielgruppe

Für wen diese Beratung gedacht ist

  • Niedergelassene Zahnärzte in Einzelpraxis, deren Praxis seit mehr als drei Jahren läuft
  • Berufsausübungsgemeinschaften mit mehreren Behandlern
  • MVZ und Praxis-GmbH, auch mit mehreren Standorten
  • Praxisinhaber vor der Abgabe, bei denen absehbar ein Veräusserungserlös anzulegen ist

Gemeinsam ist ihnen: eine Rücklage, die über die Jahre gewachsen ist, und wenig Zeit, sich damit zu beschäftigen.

Ablauf

Wie die Zusammenarbeit läuft

ERSTGESPRÄCH

Ihre Praxissituation und Ziele im Kennenlerngespräch.

ANALYSE

Vollständiges Bild anhand Ihrer BWA.

EMPFEHLUNG

Eine Liquiditätsstruktur, die zu Ihrer Praxis passt.

UMSETZUNG

Umsetzung und laufende Anpassung.

Honorar

Offene Karten, vor der Beratung

Einmalig
Analyse
ab 950 €
zzgl. MwSt. · ab 1.800 € bei BAG oder MVZ. BWA-Auswertung, Liquiditätseinteilung, Empfehlung.
Laufend
Betriebsmittel & Reserve
0,15 %
p.a., direkt von der Partnerbank getragen. Keine Mehrkosten für Sie.
Laufend
Überschüsse
0,65 %
p.a. zzgl. MwSt., zusätzlich zu Produktkosten, automatisch aus der Anlage entnommen. Rebalancing und laufende Anpassung inklusive, keine erneute Analysegebühr.

Häufige Fragen

Was Praxisinhaber fragen

Ich habe doch schon eine Bank für meine Praxis.
Und die brauchen Sie weiterhin für den Zahlungsverkehr und für Ihre Finanzierungen. Der Unterschied liegt im Auftrag: Eine Bank kann Ihnen nur anbieten, was sie im eigenen Haus führt. Ich arbeite mit mehreren Partnerbanken und bin an keine davon exklusiv gebunden. Für jede Ebene Ihrer Rücklage kommt das Haus infrage, das dafür die besseren Konditionen bietet. Wie ich vergütet werde, Provision des Produktanbieters, Vergütung durch die Partnerbank, Servicevereinbarung, steht schriftlich vor dem ersten Termin fest, nicht danach. Vergleichen Sie meine Empfehlung ruhig mit dem, was Ihnen Ihre Bank vorschlägt.
Ist das nicht Aufgabe meines Steuerberaters?
Ihr Steuerberater liefert die Zahlen und entscheidet alles Steuerliche, dabei bleibt es. Was er in der Regel nicht übernimmt, ist die Frage, welcher Betrag verfügbar bleiben muss und wie der Rest angelegt wird. Das ist keine steuerliche Frage, sondern eine Anlagefrage. Ich stimme mich gern direkt mit ihm ab.
Brauche ich das Geld nicht für die nächste Investition?
Genau das klärt die Analyse. Anstehende Investitionen fliessen in die Berechnung ein und bleiben im verfügbaren Teil. Angelegt wird nur, was darüber hinausgeht, und auch das liquiditätsschonend, damit Sie herankommen, wenn sich etwas ändert.
Was kostet die Beratung?
Die Analyse wird einmalig abgerechnet, ab 950 € je nach Komplexität Ihrer Praxis, ab 1.800 € bei BAG oder MVZ. Für die laufende Betreuung Ihrer angelegten Überschüsse gilt eine Servicevereinbarung von 0,65 % p. a. Die Strukturierung von Betriebsmitteln und Reserve kostet Sie nichts zusätzlich.
Wie sicher ist mein Kapital?
Ich arbeite ausschliesslich mit risikoarmen, liquiditätsschonenden Lösungen. Ziel ist der Erhalt Ihres Kapitals und eine Rendite oberhalb der Inflation, nicht spekulativer Gewinn. Welche Lösung zu Ihrer Praxis passt, besprechen wir nach der Analyse. Kapitalanlagen sind grundsätzlich mit Risiken verbunden.
Ich habe kaum Zeit neben der Praxis, ist das ein Problem?
Nein. Ich übernehme Analyse, Vergleich und laufende Abstimmung. Sie erhalten klare Empfehlungen und treffen nur die Entscheidungen, die wirklich Ihre sind.
Wie viel Liquidität sollte eine Zahnarztpraxis vorhalten?
Als Reserve etwa das Zwei- bis Dreifache des monatlichen Liquiditätsbedarfs, also Fixkosten plus Steuerrücklage plus Entnahme, nicht des Monatsumsatzes. Der Faktor steigt bei hohem Privatanteil mit Abrechnung in Eigenregie und wenn ein einzelner Behandler den Grossteil des Umsatzes trägt. Er sinkt, wenn eine ungenutzte Kontokorrentlinie als Rückfallebene bereitsteht.
Kann eine Zahnarztpraxis Geld am Kapitalmarkt anlegen?
Ja. Es gibt keine berufs- oder standesrechtliche Vorschrift, die das untersagt. Die relevante Frage ist nicht ob, sondern in welcher Vermögenssphäre: im Betriebsvermögen der Praxis oder im Privatvermögen. Bei einer freiberuflichen Praxis ist eine Entnahme häufig der sauberere Weg; bei einer Praxis-GmbH oder einem MVZ gilt das nicht automatisch. Diese Entscheidung trifft der Steuerberater.
Was ist ein Praxisdepot?
Ein Wertpapierdepot, das auf die Praxis als Betrieb lautet statt auf die Inhaberin oder den Inhaber privat. Technisch funktioniert es wie jedes andere Depot; der Unterschied liegt in der steuerlichen und bilanziellen Zuordnung. Erträge gelten als Betriebseinnahmen. Ob ein Praxisdepot gegenüber einem privaten Depot vorteilhaft ist, ergibt sich erst aus einer individuellen Rechnung mit dem Steuerberater.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben zum Steuer- und Berufsrecht geben die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in vereinfachter Form wieder. Jede Anlageentscheidung erfordert eine individuelle Prüfung Ihrer Vermögens-, Ertrags- und Risikosituation. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, einschliesslich des Verlusts des eingesetzten Kapitals. Mehr zu meiner Qualifikation finden Sie unter Über mich.