Praxisliquidität
Praxisüberschüsse anlegen statt liegen lassen
Es geht um Geld, das Sie schon haben, nicht um Geld, das Ihnen fehlt.
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Adrien FellerMakler und Finanzberater nach § 34d / § 34f / § 34c GewO, Frankfurt am Main. Level II des CFA® Programms bestanden, MSc Finance & Economics.
Die kurze Antwort
Anlegbar ist erst, was nach drei Abzügen übrig bleibt
Als Faustgrösse liegt die Reserve beim Zwei- bis Dreifachen des monatlichen Liquiditätsbedarfs, nicht des Monatsumsatzes.
Das Muster
Fünf- oder sechsstellig, jederzeit verfügbar, und trotzdem jedes Jahr weniger wert
Etablierte Praxen haben ein Muster gemeinsam: Die Installationsdarlehen sind getilgt, die Geräte abgeschrieben, die Einnahmen laufen. Was übrig bleibt, bleibt liegen. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil Geschäftskonten auf Verfügbarkeit ausgelegt sind, nicht auf Rendite, und weil niemand je ausgerechnet hat, wie viel davon eigentlich verfügbar bleiben muss.
Die Folge: Der gesamte Kontostand wird wie ein Puffer behandelt. Auch der Teil, der seit vier Jahren unangetastet daliegt.
realer Wertverlust pro Jahr, bei 150.000 € auf dem Praxiskonto und 2 % Inflation. Ohne Fehler, ohne Risiko, ohne dass es in der BWA auffällt.
Die entscheidende Frage
Wie hoch muss Ihr Puffer eigentlich sein?
Das ist der Kern meiner Arbeit. Nicht „legen Sie an“, sondern: welcher Betrag muss jederzeit greifbar bleiben, und ab welchem Betrag fängt das Liegenlassen an, Geld zu kosten?
Die Antwort ist eine Zahl, und sie ist bei jeder Praxis anders. Sie hängt ab von Ihren Personalkosten, Ihrem Materialverbrauch, Ihren Praxisferien, dem Weihnachtsgeld, dem Rhythmus Ihrer Zahlungseingänge und davon, was in den nächsten drei Jahren an Investitionen ansteht. Ausgangspunkt ist die BWA, die Ihnen Ihr Steuerberater ohnehin liefert.
Auch die gebundenen Teile müssen nicht auf dem Girokonto liegen. Betriebsmittel, Reserve und Investitionsrücklage lassen sich in risikoarme, kurzfristig verfügbare Lösungen legen, etwa Tagesgeld oder Geldmarktfonds. Der Unterschied liegt nicht darin, ob ein Teil arbeitet, sondern wie lange er gebunden ist.
Diese Rechnung ist bewusst vereinfacht und ersetzt keine Analyse. Sie rechnet mit einem Reservefaktor von 2,5. In der Praxis liegt er zwischen 2,0 und 3,0, abhängig vom Kassen- und Privatanteil, vom Zahlungseingangsrhythmus, von Praxisferien und Weihnachtsgeld sowie davon, ob eine Kontokorrentlinie als Rückfallebene bereitsteht. Die belastbare Zahl entsteht aus Ihrer BWA.
Leistungen
Drei Schritte, eine Zahl am Ende
Ihren Puffer berechnen
Aus Ihrer BWA erstelle ich eine Cash-Flow-Prognose: wie viel Kapital kurzfristig gebunden ist, welche Ausgaben saisonal wiederkehren, und ab welchem Betrag Ihre Rücklage über den tatsächlichen Bedarf hinausgeht. Sie erhalten am Ende eine konkrete Zahl statt eines Bauchgefühls.
Ihre Rücklagen strukturieren
Ich teile Ihr Guthaben in drei Ebenen auf. Jede erhält eine Lösung, die zu ihrer Funktion passt. Sie bleiben jederzeit zahlungsfähig, ohne dass Mittel ungenutzt liegen bleiben.
- Betriebsmittel für laufende Ausgaben, Personal, Miete, Material: sofort verfügbar
- Reserve für saisonale Schwankungen und unvorhergesehene Ausgaben: kurzfristig verfügbar
- Überschüsse über den unmittelbaren Bedarf hinaus: mittelfristig anlegbar
Den Überschuss anlegen
Den Teil, der frei ist, lege ich risikoarm und liquiditätsschonend an. Ziel ist Kapitalerhalt und eine Rendite oberhalb der Inflation, nicht Spekulation. Und nicht so gebunden, dass Ihnen die Mittel für die nächste Investition fehlen.
Vergleich
Anlageformen im Überblick
| Tagesgeld | Festgeld | Geldmarktfonds | Depot | |
|---|---|---|---|---|
| Wann komme ich heran? | Jederzeit, am selben Tag | Erst am Ende der vereinbarten Laufzeit | Innerhalb weniger Tage | Innerhalb weniger Tage, zum dann gültigen Kurs |
| Kann der Betrag sinken? | Nein. Er bleibt nominal gleich, verliert aber bei Inflation an Kaufkraft | Nein, wenn Sie die Laufzeit einhalten | Geringfügig. Kleine Schwankungen sind möglich | Ja, auch deutlich. Kurzfristig sind Verluste möglich |
| Was passiert bei Insolvenz der Bank? | Gesetzlich geschützt bis 100.000 € je Bank und Person | Ebenso geschützt bis 100.000 € | Kein Einlagenschutz nötig: Das Vermögen ist rechtlich getrennt und bleibt Ihres | Ebenso rechtlich getrennt und bleibt Ihres |
| Ertrag | Folgt dem allgemeinen Zinsniveau, die Bank kann ihn jederzeit ändern | Steht bei Abschluss fest | Folgt dem kurzfristigen Zinsniveau, abzüglich Fondskosten | Keine Zusage. Hängt von Markt und Haltedauer ab |
| Wofür geeignet | Laufender Betrieb | Anschaffung mit festem Datum | Reserve | Geld, das mehrere Jahre liegen bleiben kann |
Zwei Ausgangslagen
Einzelpraxis oder Gesellschaft
Etablierte Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft
Bei einer inhabergeführten Praxis ist die Trennung zwischen Praxisguthaben und privatem Vermögen wirtschaftlich künstlich: Am Ende ist es Ihr Geld. Deshalb sehe ich mir beides an: was in der Praxis bleiben muss, und was auf der privaten Seite besser aufgehoben ist. Eine Entnahme ist manchmal die bessere Antwort als eine Anlage im Betrieb.
MVZ, Praxis-GmbH oder mehrere Standorte
Hier liegt der Überschuss in einer Gesellschaft, und damit stellt sich eine zusätzliche Frage: Betriebsvermögen oder Privatvermögen? Thesaurieren oder ausschütten?
Diese Frage entscheidet Ihr Steuerberater, das ist seine Zuständigkeit, nicht meine. Ich baue die Anlagestruktur, die zu seiner Entscheidung passt, und stimme mich dafür direkt mit ihm ab. Die Analyse ist in diesem Fall aufwendiger, entsprechend liegt das Honorar höher.
Abgrenzung
Ergänzung, kein Ersatz
Drei Beteiligte kümmern sich bereits um Ihre Praxisfinanzen. Keiner von ihnen beantwortet die Anlagefrage, und beim Steuerberater liegt das nicht an ihm.
Ihr Steuerberater
Liefert mit der BWA die Zahlenbasis und entscheidet alles Steuerliche. Daran ändert sich nichts.
Anlageberatung ist ihm berufsrechtlich grundsätzlich verwehrt.
Ihre Bank
Verwahrt zuverlässig und finanziert Ihre Investitionen. Legt an, aber aus dem eigenen Haus.
Die Auswahl ist an das eigene Angebot gebunden.
Ihre Verrechnungsstelle
Sorgt für pünktliche Honorareingänge, falls Sie eine nutzen.
Eine Frage des Zeitpunkts, nicht der Verwendung.
Feller Financial Advisory
Makler und Finanzberater nach § 34d / § 34f / § 34c GewO. Mehrere Partnerbanken, keine Exklusivbindung an einen Anbieter. Ich erbringe keine Steuerberatung.
Level II des CFA® Programms bestanden, MSc Finance & Economics.
Ihre Vorteile
Was sich konkret ändert
Finanziell
Kapitalerhalt. Was auf dem Konto liegt, verliert jedes Jahr in Höhe der Inflation an Kaufkraft. Was strukturiert ist, muss das nicht.
Bessere Konditionen bei der nächsten Investition. Eine höhere Eigenkapitalquote aus strukturierten Reserven verbessert Zinssatz und Konditionen für den restlichen Finanzierungsbedarf, bei Gerät, Erweiterung oder Übernahme.
150.000 €, 2 % Inflation
3 % angelegt, abzüglich 0,65 % Servicevereinbarung
Beispielhafte, unverbindliche Modellrechnung. Keine Garantie für künftige Erträge; Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden.
Im Praxisalltag
Zeitersparnis. Klare Empfehlungen statt Stunden im Vergleich von Tagesgeld- und Anlageprodukten neben einem vollen Behandlungstag.
Anbieterunabhängig. Mehrere Partnerbanken, keine Exklusivbindung, kein Haus-Produkt. Die Struktur richtet sich nach Ihrer Praxis, nicht nach einem Produktsortiment.
Offene Karten bei der Vergütung. Sie erfahren vor der Beratung schriftlich, wie und von wem ich bezahlt werde, nicht danach.
Zielgruppe
Für wen diese Beratung gedacht ist
- Niedergelassene Zahnärzte in Einzelpraxis, deren Praxis seit mehr als drei Jahren läuft
- Berufsausübungsgemeinschaften mit mehreren Behandlern
- MVZ und Praxis-GmbH, auch mit mehreren Standorten
- Praxisinhaber vor der Abgabe, bei denen absehbar ein Veräusserungserlös anzulegen ist
Gemeinsam ist ihnen: eine Rücklage, die über die Jahre gewachsen ist, und wenig Zeit, sich damit zu beschäftigen.
Ablauf
Wie die Zusammenarbeit läuft
Ihre Praxissituation und Ziele im Kennenlerngespräch.
Vollständiges Bild anhand Ihrer BWA.
Eine Liquiditätsstruktur, die zu Ihrer Praxis passt.
Umsetzung und laufende Anpassung.
Honorar
Offene Karten, vor der Beratung
Häufige Fragen
Was Praxisinhaber fragen
Ich habe doch schon eine Bank für meine Praxis.
Ist das nicht Aufgabe meines Steuerberaters?
Brauche ich das Geld nicht für die nächste Investition?
Was kostet die Beratung?
Wie sicher ist mein Kapital?
Ich habe kaum Zeit neben der Praxis, ist das ein Problem?
Wie viel Liquidität sollte eine Zahnarztpraxis vorhalten?
Kann eine Zahnarztpraxis Geld am Kapitalmarkt anlegen?
Was ist ein Praxisdepot?
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben zum Steuer- und Berufsrecht geben die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in vereinfachter Form wieder. Jede Anlageentscheidung erfordert eine individuelle Prüfung Ihrer Vermögens-, Ertrags- und Risikosituation. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, einschliesslich des Verlusts des eingesetzten Kapitals. Mehr zu meiner Qualifikation finden Sie unter Über mich.
Ihre Rücklage verdient eine Struktur
Anbieterunabhängig, mit mehreren Partnerbanken und ohne Exklusivbindung. Was ich empfehle, richtet sich nach Ihrer Praxis, und wie ich vergütet werde, erfahren Sie vorher.
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