Altersvorsorgedepot 2027: Der komplette Ratgeber (Förderung, Kosten)

Altersvorsorgedepot 2027: der komplette Ratgeber zur Rentenreform

Die Reform der privaten Altersvorsorge in Deutschland ist beschlossen: Der Bundestag hat sie am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 endgültig zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt auf den deutschen Markt.

Dieser Ratgeber fasst zusammen, was vor dem Marktstart wichtig ist: wer förderberechtigt ist, wie viel der Staat dazugibt, welche Kosten gesetzlich erlaubt sind, und wie Sie später an Ihr Kapital kommen.

Warum diese Reform?

Das Vorgängerprodukt, die Riester-Rente, hatte einen gut dokumentierten strukturellen Nachteil: Die Beitragsgarantie zwang Versicherer und Banken, einen wachsenden Teil des Ersparten in renditearmen Anleihen zu parken. In einer Phase anhaltend niedriger Zinsen und anschließend hoher Inflation kostete diese Garantie am Ende mehr, als sie schützte, und drückte die Renditechancen über Anlagehorizonte von 20 bis 40 Jahren erheblich.

Der Gesetzgeber hat sich klar positioniert: Statt einer Kapitalgarantie setzt das Altersvorsorgedepot auf Diversifikation und die Beteiligung an Aktien- und ETF-Märkten, um ein wirklich wettbewerbsfähiges Altersvorsorgekapital aufzubauen, ganz ohne Garantiepflicht.

Bestehende Riester-Verträge fallen nicht weg. Sie genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Nur neu abgeschlossene Verträge ab 2027 unterliegen dem neuen Regime. Eine Übertragung bestehenden Riester-Kapitals in ein Altersvorsorgedepot wird ebenfalls möglich sein, unter Bedingungen, die die Ausführungsverordnungen noch konkretisieren müssen.

Wer kann ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Das ist eine der wichtigsten Neuerungen der Reform: Der Kreis der Förderberechtigten wird gegenüber der Riester-Rente deutlich erweitert.

Förderberechtigt sind:

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der gesetzlichen Rentenversicherung;
  • Beamte;
  • und, neu mit dieser Reform, alle Selbstständigen, einschließlich Freelancer und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht. Eine Gruppe, die bei Riester bislang komplett außen vor blieb.

Das ist ein wichtiger Punkt gerade für viele internationale Fachkräfte und Freiberufler in Deutschland: Anders als bei der Riester-Rente hängt der Zugang zur Förderung nicht mehr vom Status als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung ab.

Wie viel sparen, wie viel zahlt der Staat

Die Beitragsschwellen

  • Um überhaupt förderberechtigt zu sein, ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € pro Jahr (10 €/Monat) erforderlich.
  • Für die volle Förderung muss der Beitrag 1.800 € pro Jahr erreichen.
  • Einzahlungen bleiben bis zu 6.840 € pro Jahr möglich, oberhalb von 1.800 € entsteht daraus aber keine zusätzliche Zulage mehr.

Die Grundzulage

  • 50 % Zulage auf die ersten 360 € Jahresbeitrag (bis zu 180 €);
  • 25 % Zulage auf den Anteil zwischen 360,01 € und 1.800 € Jahresbeitrag (bis zu weiteren 360 €).

Bei einem Jahresbeitrag von 1.800 € zahlt der Staat somit bis zu 540 € direkte Förderung pro Jahr.

Die zusätzlichen Boni

  • Kinderzulage: bis zu 300 € pro Kind und Jahr.
  • Berufseinsteigerbonus: ein einmaliger Bonus von rund 200 € für unter 25-Jährige, die einen Vertrag abschließen.

Besteuerung in der Ansparphase

Beiträge und Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar (Sonderausgabenabzug). Das Finanzamt prüft automatisch, ob die direkte Zulage oder der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist, und wendet das bessere Ergebnis an. Auf Erträge oder Umschichtungen innerhalb des Depots fällt während der Ansparphase keine Steuer an.

Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt, ein seltener und wichtiger Punkt

Eine weitere bemerkenswerte Neuerung: Für das sogenannte Standardprodukt, das jeder Anbieter verpflichtend anbieten muss, schreibt das Gesetz einen Kostendeckel vor.

  • Der Deckel liegt bei 1 % Effektivkosten pro Jahr für dieses Standardprodukt, nach einer Debatte, in der ursprünglich 1,5 % im Raum standen.
  • Der Deckel gilt nur für das Standardprodukt. Weiterführende Angebote mit größerer Fondsauswahl, persönlicher Beratung oder aktiver Verwaltung bewegen sich in einer breiteren Kostenspanne.
  • Die bislang veröffentlichten Preisangaben (Stand Juli 2026) sind noch unvollständig und indikativ; die endgültigen Konditionen werden erst kurz vor dem Marktstart im Januar 2027 feststehen.

Über einen Anlagehorizont von 30 bis 40 Jahren können sich Kostenunterschiede zwischen den Marktangeboten auf mehrere zehntausend Euro Endkapital summieren. Der ausgewiesene Preis ist aber nur ein Teil der Rechnung: Ein reines Ausführungskonto ohne Beratung zeigt naturgemäß den niedrigsten Preis, weil keine Beratungsleistung enthalten ist. Ein mit Beratung abgeschlossener Vertrag umfasst dagegen eine auf Ihren Horizont und Ihr Profil abgestimmte Allokation, die Optimierung Ihrer Zulagen und, falls relevant, die Abstimmung mit Ihrer steuerlichen Situation in einem anderen Land. Faktoren, die für das Endkapital ebenfalls, mitunter sogar stärker, ins Gewicht fallen. Der richtige Ansatz ist daher, zu vergleichen, was tatsächlich im Preis enthalten ist, nicht nur die ausgewiesene Zahl.

Wann und wie Sie an Ihr Kapital kommen

Für die Auszahlungsphase gelten klare Regeln:

  • Die Auszahlung kann frühestens mit 65 Jahren beginnen.
  • Auszahlungsplan: Das Kapital bleibt investiert und wird schrittweise entnommen; dieser Plan darf nicht vor dem 85. Geburtstag der Sparerin oder des Sparers enden.
  • Teilkapitalisierung: Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des Kapitals auf einmal entnommen werden, der Rest fließt als Auszahlungsplan oder lebenslange Rente.
  • Eine Kombination beider Varianten, etwa eine anfängliche Teilentnahme gefolgt von einem Auszahlungsplan, ist ausdrücklich vorgesehen.
  • Besteuerung bei Auszahlung: Alle Auszahlungen (Auszahlungsplan, Rente oder Kapitalentnahme) werden als sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, der im Ruhestand in der Regel niedriger ausfällt als während des Berufslebens.

Ein letzter Punkt vor dem Anbietervergleich

Ab Januar 2027 wird das Altersvorsorgedepot von Anbietern mit unterschiedlichem regulatorischem Status vertrieben: Banken, Versicherer und gebundene Vermittler auf der einen Seite, unabhängige Makler auf der anderen. Erstere dürfen ausschließlich Produkte des eigenen Hauses oder fest zugeordneter Partner anbieten; Letztere sind nach deutschem Recht (§ 34d oder § 34f GewO) kapitalmäßig an keinen Produktanbieter gebunden und können den gesamten Markt vergleichen: Effektivkosten, Fondsuniversum und Qualität der Auszahlungsstruktur.

Dieser Unterschied erklärt, warum zwei auf den ersten Blick identische Verträge deutlich unterschiedliche Kosten aufweisen können, innerhalb der Grenzen des oben beschriebenen gesetzlichen Deckels.

Bei Feller Financial Advisory in Frankfurt begleite ich meine Kunden bei diesem Vergleich, unabhängig und auf Deutsch, Englisch oder Französisch. Kennenlerngespräch vereinbaren

Häufig gestellte Fragen

Wer kann ein Altersvorsorgedepot eröffnen? Beschäftigte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und, neu ab 2027, alle Selbstständigen und Freelancer, auch ohne Rentenversicherungspflicht.

Wie hoch ist die maximale Förderung? Bis zu 540 € pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 €, zuzüglich bis zu 300 € pro Kind und einem einmaligen Bonus von 200 € für unter 25-Jährige.

Gibt es einen gesetzlichen Kostendeckel? Ja, für das Standardprodukt, das jeder Anbieter bereitstellen muss: maximal 1 % Effektivkosten pro Jahr. Weiterführende Produkte außerhalb des Standardbereichs können höhere Kosten haben.

Wann und wie komme ich an mein Kapital? Frühestens mit 65 Jahren, als Auszahlungsplan (der nicht vor dem 85. Lebensjahr enden darf), als Teilkapitalisierung (bis zu 30 %) oder als Kombination beider Varianten. Auszahlungen werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Fällt mein bestehender Riester-Vertrag weg? Nein. Bestehende Verträge laufen unter Bestandsschutz unverändert weiter. Nur neue Verträge ab 2027 unterliegen dem Altersvorsorgedepot. Eine freiwillige Übertragung wird möglich sein, die genauen Bedingungen stehen noch aus.

Ab wann kann ich abschließen? Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027. Die genauen Konditionen der einzelnen Anbieter sind Stand Juli 2026 noch nicht vollständig veröffentlicht.