Kategorie: Versicherungen

  • GKV oder PKV: Welche Krankenversicherung ist die richtige?

    GKV oder PKV: Welche Krankenversicherung ist die richtige?

    Stand: 7. Oktober 2026. Zahlen für 2026, Reform für 2027 und 2028 berücksichtigt.

    Die Kurzfassung. In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Angestellte sind gesetzlich versichert (GKV), solange ihr Bruttojahresgehalt unter 77.400 € liegt (Versicherungspflichtgrenze 2026). Wer darüber liegt, und die meisten Selbstständigen, können zwischen der GKV und einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Die GKV bemisst den Beitrag am Einkommen, die PKV an Alter und Gesundheitszustand. 2027 steigt die Grenze zusätzlich zur üblichen Anpassung um 3.600 €.

    Die Mail aus der Personalabteilung

    Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben. Wenige Tage später meldet sich die Personalabteilung: „Bitte teilen Sie uns Ihre Krankenkasse mit.“

    Ob beim Berufseinstieg, beim Jobwechsel oder wenn das Gehalt erstmals über die Versicherungspflichtgrenze steigt: Die Frage nach der Krankenversicherung stellt sich oft ohne Vorwarnung, und selten erklärt jemand, worauf es dabei ankommt.

    Naheliegend ist es, den günstigsten Beitrag zu suchen oder dem Kollegen zu folgen. Das führt selten zum richtigen Ergebnis. Die beiden Systeme funktionieren nach unterschiedlicher Logik, und manchmal besteht die Wahl gar nicht.

    Wer hat die Wahl?

    Die GKV ist die gesetzliche Krankenversicherung, die PKV die private. Welches System infrage kommt, hängt vom beruflichen Status ab.

    SituationWas gilt
    Angestellte unter 77.400 € brutto im Jahr (Grenze 2026)Pflichtmitglied in der GKV
    Angestellte über dieser GrenzeWahl zwischen freiwilliger GKV und PKV
    Selbstständige und FreiberuflerGrundsätzlich freie Wahl
    Studierende und Personen ohne ErwerbstätigkeitSonderregeln, Prüfung im Einzelfall

    Auch ein gutes Gehalt unterhalb der Grenze öffnet die PKV nicht.

    So funktionieren die beiden Systeme

    Die GKV richtet sich nach dem Einkommen, die PKV nach der Person.

    In der GKV ist der Beitrag ein Prozentsatz des Gehalts bis zu einer Obergrenze, die Hälfte trägt der Arbeitgeber. Kinder sind ohne eigenen Beitrag mitversichert, ebenso derzeit der Ehepartner ohne Einkommen. Die Leistungen sind für alle gleich und gesetzlich festgelegt.

    In der PKV richtet sich der Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Jede versicherte Person zahlt ihren eigenen Beitrag, auch Ehepartner und Kinder. Welche Leistungen gelten, steht im Vertrag.

    GKVPKV
    BeitragsgrundlageEinkommenAlter, Gesundheit, Leistungen
    KinderBeitragsfrei mitversichertEigener Beitrag pro Kind
    Ehepartner ohne EinkommenBeitragsfrei mitversichert (ab 2028 Zuschlag unter bestimmten Bedingungen)Eigener Beitrag
    LeistungenGesetzlich festgelegtVertraglich festgelegt
    GesundheitsfragenNeinJa
    RückkehrIn vielen Fällen möglichStark eingeschränkt, besonders ab 55

    Wann die GKV die bessere Wahl ist

    Für viele Angestellte ist der Verbleib in der GKV die solideste Entscheidung.

    Am meisten profitieren Familien mit nur einem Einkommen: Kinder und der Ehepartner ohne Einkommen sind ohne Zusatzbeitrag mitversichert, während die PKV jede Person einzeln berechnet. Bei schwankendem Einkommen passt ein Beitrag, der dem Gehalt folgt, besser als ein fester Betrag, der auch in einem schlechten Jahr fällig ist. Auch wer auf Teilzeit wechseln will oder regelmäßig in ärztlicher Behandlung ist, ist in der GKV gut aufgehoben: Sie verlangt weder Gesundheitsfragen noch eine langfristige Bindung.

    Wann sich die PKV lohnen kann

    Die PKV kann passen für junge, gesunde Versicherte ohne baldigen Kinderwunsch und mit hohem, stabilem Einkommen. Sie ist außerdem eine Option für alle, die klar definierte Leistungen vertraglich festschreiben möchten, und für Selbstständige, die ihren Schutz selbst zuschneiden wollen.

    Zwei Vorbehalte gelten trotzdem. Der Einstiegsbeitrag ist nicht der Beitrag von morgen, denn er verändert sich mit dem Alter und mit den Tarifanpassungen des Versicherers. Und der Weg zurück ist schwer: Der Wechsel von der PKV in die GKV ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn das Einkommen unter die Grenze sinkt, und nach dem 55. Geburtstag stark eingeschränkt.

    Was der Beitrag nicht verrät

    Vier Punkte gehen im Vergleich oft unter, weil sie im Monatsbeitrag nicht sichtbar sind.

    Gleicher Preis, unterschiedlicher Schutz. In der PKV legt jeder Tarif eigene Erstattungsgrenzen, Konditionen für Krankenhausaufenthalte, Zahnleistungen und den Selbstbehalt fest. Ein niedriger Beitrag bedeutet häufig engere Leistungen oder einen höheren Selbstbehalt.

    Der Krankheitsfall ist anders abgesichert. In der GKV zahlt die Kasse nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. In der PKV gibt es dieses Ersatzeinkommen nicht von selbst: Ein Krankentagegeld muss zusätzlich abgeschlossen werden und kostet Beitrag.

    Der Beitrag bleibt nicht gleich. Private Versicherer dürfen Beiträge nach gesetzlichen Vorgaben anpassen. Wie sich ein Tarif über die Jahre entwickelt, gehört deshalb zum Angebot.

    Ein bestehender Vertrag lässt sich überprüfen. Es gibt Möglichkeiten, einen PKV-Vertrag zu ändern oder prüfen zu lassen. Dazu gibt es einen eigenen Artikel: PKV-Vertrag prüfen: Was ein bestehender Vertrag enthält und welche Möglichkeiten es gibt.

    Was sich 2027 und 2028 ändert

    Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, verändert diese Wahl unmittelbar.

    Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Angestellte in die PKV wechseln können, steigt 2027 zusätzlich zur üblichen Anpassung einmalig um 3.600 €. Wer die alte Grenze überschritten hätte, die neue aber nicht, bleibt in der GKV. Um denselben Betrag steigt die Beitragsbemessungsgrenze der GKV, sodass der Höchstbeitrag für Gutverdienende in der GKV wächst.

    Wer am 31. Dezember 2026 wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei und privat vollversichert ist, ist von dieser Sonderanhebung nicht betroffen. Eine reine Zusatzversicherung genügt dafür nicht.

    Ab dem 1. Januar 2028 gilt für den beitragsfrei mitversicherten Ehepartner ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf den Beitragssatz des Mitglieds. Kinder bleiben beitragsfrei. Der Zuschlag entfällt unter anderem, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, bei der Pflege eines Angehörigen und bei einer Behinderung.

    Die genauen Werte für 2027 legt die Bundesregierung im Herbst per Verordnung fest. Diese Seite wird dann aktualisiert.

    Was kostet das?

    In der GKV lässt sich der Beitrag leicht berechnen. Angestellte zahlen 8,75 % ihres Bruttogehalts (die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % plus der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 %), und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr 2026. Die Beträge enthalten keinen Pflegeversicherungsbeitrag.

    SituationGKV-Beitrag pro Monat
    Angestellte, 50.000 € brutto im Jahr364,58 €
    Angestellte, 69.750 € brutto im Jahr oder mehr (Höchstgrenze)508,59 €
    Selbstständige, freiwillig versichert, an der Höchstgrenze1.017,19 €

    Oberhalb der Grenze steigt der Beitrag nicht weiter. Deshalb wird die GKV mit steigendem Gehalt relativ günstiger, und deshalb stellt sich die Frage nach der PKV vor allem bei hohen Einkommen.

    In der PKV gibt es keinen Einheitspreis. Der Beitrag ergibt sich aus mehreren Faktoren, die zusammenwirken:

    Was den PKV-Beitrag beeinflusstWirkung
    EintrittsalterJe später der Abschluss, desto höher der Einstiegsbeitrag
    GesundheitszustandKann zu Risikozuschlag oder Leistungsausschluss führen
    LeistungsumfangJe umfassender die Erstattung, desto höher der Beitrag
    SelbstbehaltJe höher, desto niedriger der Beitrag
    KrankentagegeldKommt hinzu, je nach Höhe und Beginn
    Zahl der versicherten PersonenEin Beitrag pro Person, Kinder eingeschlossen
    Versicherer und TarifBei vergleichbaren Leistungen gibt es große Unterschiede
    Arbeitgeberzuschuss (Angestellte)Senkt den selbst getragenen Anteil, bis zu einem Höchstbetrag

    Deshalb wäre eine einzelne Zahl irreführend: Dieselbe Person kann je nach Leistungen und Selbstbehalt sehr unterschiedliche Angebote erhalten. Verlässlich ist nur ein Vergleich auf Basis des eigenen Profils, bei festgelegten und identischen Leistungen. Genau diese Berechnung liefert ein Erstgespräch, unverbindlich.

    Vier Fragen vor der Entscheidung

    1. Liegt das Einkommen über der Grenze, und liegt es 2027 noch darüber?
    2. Gibt es Kinder oder einen Ehepartner ohne Einkommen, oder kommen sie bald hinzu?
    3. Ist das Einkommen stabil oder schwankend?
    4. Wurden mehrere Versicherer bei gleichwertigen Leistungen verglichen?

    Auf Basis des eigenen Profils vergleichen

    Feller Financial Advisory arbeitet mit mehreren Versicherern und vergleicht anhand des tatsächlichen Profils. Das Erstgespräch dauert etwa eine Stunde und ist kostenlos. Dabei lassen sich entweder Angebote mit gleichwertigen Leistungen vergleichen oder ein bereits bestehender Vertrag durchgehen. Zum Werdegang von Adrien Feller geht es zur Seite Über uns, zum Angebot für Privatpersonen zur Seite Privatkunden.

    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine persönliche Beratung noch eine Produktempfehlung. Beträge, Grenzen und Regeln ändern sich jährlich, bitte stets den aktuellen Stand prüfen. Bei steuerlichen Fragen ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

    Quellen

    • Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228, Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, verkündet am 29. Juli 2026 (§ 6, § 223, § 242b SGB V)
    • Sozialversicherungsrechengrößen 2026 (Verordnung der Bundesregierung): Versicherungspflichtgrenze 77.400 €, Beitragsbemessungsgrenze 69.750 €
    • Allgemeiner Beitragssatz und durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: GKV-Spitzenverband

    Häufige Fragen

    Ab welchem Einkommen können Angestellte in die PKV wechseln?

    Das Bruttojahresgehalt muss eine jährlich festgelegte Grenze überschreiten, 2026 sind das 77.400 €. 2027 steigt die Grenze zusätzlich zur üblichen Anpassung um 3.600 €. Der genaue Betrag wird per Verordnung festgelegt.

    Können Selbstständige frei zwischen GKV und PKV wählen?

    Grundsätzlich ja, und zwar zwischen der freiwilligen gesetzlichen Versicherung und der privaten. In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, es gilt ein Mindestbeitrag.

    Sind Kinder und Ehepartner in der PKV beitragsfrei mitversichert?

    Nein, jede Person hat einen eigenen Beitrag. In der GKV sind Kinder beitragsfrei mitversichert, der Ehepartner ohne Einkommen noch bis 2028. Danach gilt ein Zuschlag, sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen greift.

    Kann man nach dem Wechsel in die PKV wieder in die GKV zurück?

    In bestimmten Fällen ja, etwa wenn das Einkommen unter die Grenze sinkt. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr grundsätzlich stark eingeschränkt. Die Regeln für den Wechsel wurden im Januar 2026 geändert, deshalb ist die konkrete Situation zu prüfen.

    Was kostet eine private Krankenversicherung in Deutschland?

    Einen Einheitspreis gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang, Selbstbehalt, Krankentagegeld, der Zahl der versicherten Personen und dem Versicherer ab. In der GKV zahlen Angestellte 8,75 % ihres Bruttogehalts bis zu einer Höchstgrenze (2026 sind das 508,59 € im Monat, ohne Pflegeversicherung). Vergleichbar wird es erst mit einer Berechnung auf Basis des eigenen Profils.

    Ändert die Reform etwas an der Wahl zwischen GKV und PKV?

    Das kann sein: 2027 steigt die Versicherungspflichtgrenze, ebenso die Beitragsbemessungsgrenze der GKV, und ab 2028 gilt für den Ehepartner ohne Einkommen ein Zuschlag. Wer nahe an der Grenze liegt oder eine Familie hat, sollte den Vergleich neu anstellen.

    Lässt sich ein bereits abgeschlossener PKV-Vertrag noch überprüfen?

    Ja, in gewissen Grenzen: durch Widerruf innerhalb von 14 Tagen, Tarifwechsel beim selben Versicherer, Versichererwechsel oder Kündigung. Jede Möglichkeit hat Folgen, die der Artikel zum Prüfen eines bestehenden PKV-Vertrags erklärt.

  • PKV-Vertrag prüfen: Was ein bestehender Vertrag enthält und welche Möglichkeiten es gibt

    PKV-Vertrag prüfen: Was ein bestehender Vertrag enthält und welche Möglichkeiten es gibt

    Stand: 7. Oktober 2026.

    Die Kurzfassung. Einen bestehenden PKV-Vertrag kann man auf vier Wegen prüfen: durch Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Unterlagen, durch einen Tarifwechsel beim selben Versicherer (die Alterungsrückstellung bleibt erhalten), durch einen Versichererwechsel (nur ein Teil der Rückstellung wird mitgenommen) oder durch Kündigung mit drei Monaten Frist. Welcher Weg passt, hängt vom Alter des Vertrags, vom Lebensalter, von der Gesundheit und vom bestehenden Tarif ab. Das lässt sich nur klären, indem man den Vertrag analysiert und anschließend bei gleichwertigen Leistungen vergleicht.

    Warum sich eine PKV schwer beurteilen lässt

    Viele Privatversicherte haben ihren Vertrag nach einer Ansprache abgeschlossen, manche, ohne dass er ihnen im Detail erklärt wurde. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht „Ist der Vertrag schlecht?“, sondern „Weiß man, was drinsteht, und welche Möglichkeiten es gibt?“

    Ein PKV-Vertrag ist kein Standardprodukt, sondern ein Baukasten aus vielen Einzelentscheidungen. Zwei Verträge mit demselben Monatsbeitrag können sehr unterschiedlich schützen. Sieben Bausteine erklären das Wesentliche.

    Was in einem PKV-Vertrag steckt

    Die Leistungen. In der GKV ist der Leistungskatalog für alle gleich. In der PKV legt jeder Tarif seinen eigenen fest: wie viel von den ärztlichen Honoraren erstattet wird (manche Tarife enden beim Satz der Gebührenordnung für Ärzte, der GOÄ, andere gehen darüber hinaus), ob im Krankenhaus ein Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung dazugehören, wie Zahnbehandlung und Zahnersatz erstattet werden, teils mit Obergrenzen in den ersten Jahren, und was für Heil- und Hilfsmittel gilt. Wer vergleichen will, muss Zeile für Zeile lesen und nicht nur auf den Preis schauen.

    Der Selbstbehalt. Ein Selbstbehalt senkt den Monatsbeitrag, verlagert aber das Risiko auf den Versicherten: Je höher er ist, desto niedriger der Beitrag und desto mehr muss man in manchen Jahren selbst tragen. Manche Tarife zahlen außerdem eine Beitragsrückerstattung, wenn keine Leistungen eingereicht werden.

    Die Gesundheitsfragen. Beim Abschluss entscheiden die Antworten, ob der Antrag angenommen wird und ob Leistungsausschlüsse oder ein Risikozuschlag gelten. Falsche oder unvollständige Angaben können dem Versicherer in bestimmten Fällen Rechte am Vertrag geben. Vor jedem neuen Abschluss verdient dieser Punkt besondere Sorgfalt.

    Die Alterungsrückstellung. Das Gesetz schreibt vor, dass auf den jährlichen Bruttobeitrag ein Zuschlag von 10 % erhoben wird, vom Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag bis zum Jahr des 60. Geburtstags. Er fließt in eine Alterungsrückstellung, die den Beitragsanstieg im Alter dämpfen soll. Sie ist an den Vertrag beim jeweiligen Versicherer gebunden, was bei einem Wechsel eine große Rolle spielt.

    Die Beitragsanpassungen. Ein Versicherer darf die Beiträge erhöhen, wenn die tatsächlichen Leistungen von den kalkulierten um mehr als einen Schwellenwert abweichen, standardmäßig 10 %. Die Versicherungsbedingungen können eine niedrigere Schwelle vorsehen, und ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen. Wie sich ein Tarif über die Jahre verhält, gehört also zum Angebot. Tarife, die für Neukunden geschlossen sind, bündeln einen alternden Versichertenbestand, was Beitragserhöhungen verstärken kann.

    Die Arbeitsunfähigkeit. Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter, ein Anspruch, der nach vier Wochen Beschäftigung entsteht. Danach erhalten GKV-Versicherte Krankengeld von ihrer Kasse: 70 % des Bruttogehalts, höchstens 90 % des Nettos, bei derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. In der PKV gibt es kein Krankengeld. Wer den Einkommensausfall ab dem 43. Tag absichern will, braucht ein gesondert abgeschlossenes Krankentagegeld. Höhe und Beginn sind Vertragssache und wirken sich auf den Preis aus.

    Der Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber beteiligt sich am PKV-Beitrag von Angestellten mit höchstens der Hälfte, gedeckelt auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags. 2026 liegt diese Obergrenze bei 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung (die Pflegeversicherung wird gesondert behandelt).

    Vier Wege bei einem bestehenden Vertrag

    1. Der Widerruf. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen lässt sich ein Vertrag widerrufen. Danach gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.

    2. Der Tarifwechsel beim selben Versicherer. Das Recht auf Tarifwechsel steht in § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Versicherte können verlangen, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln, und die erworbenen Rechte sowie die Alterungsrückstellung werden angerechnet. Einen Leistungsausschluss oder Risikozuschlag darf der Versicherer nur für den Teil der Leistungen verlangen, der über den bisherigen Tarif hinausgeht. Auf dieses Recht kann nicht vertraglich verzichtet werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte 2017 Verzögerungen und ungerechtfertigte Ablehnungen solcher Anträge festgestellt.

    3. Der Wechsel zu einem anderen Versicherer. Das ist etwas anderes: Die Alterungsrückstellung lässt sich nur für den Teil übertragen, der dem Basistarif entspricht, und nur bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden. Der Rest bleibt beim bisherigen Versicherer, und der neue Versicherer kalkuliert den Beitrag nach dem aktuellen Alter und Gesundheitszustand. Je älter der Vertrag, desto teurer wird der Wechsel.

    Trotzdem kann ein Versichererwechsel sinnvoll sein: wenn der Vertrag noch jung ist und nur wenig Rückstellung aufgebaut hat, wenn der bestehende Tarif für Neukunden geschlossen ist und die Beiträge steigen, wenn der gewünschte Schutz in keinem Tarif des bisherigen Versicherers existiert oder wenn der Service zu wünschen übrig lässt. Jede dieser Situationen lässt sich beziffern: was auf der einen Seite verloren geht, was auf der anderen gewonnen wird.

    4. Die Kündigung. Sie ist zum Ende des ersten Versicherungsjahres möglich und danach zum Ende jedes weiteren Jahres, mit drei Monaten Frist, vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestlaufzeit. Erhöht der Versicherer den Beitrag oder mindert er die Leistung, gilt ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung auszuüben ist. Eine Versicherung, die die Versicherungspflicht erfüllt, lässt sich außerdem nur kündigen, wenn bei einem anderen Versicherer ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, der die Pflicht ebenfalls erfüllt. Wird jemand kraft Gesetzes in der GKV versicherungspflichtig, etwa weil das Einkommen unter die Grenze sinkt, kann er die private Versicherung innerhalb von drei Monaten rückwirkend kündigen.

    Zehn Punkte, die man prüfen lassen sollte

    1. Der genaue Tarifname und ob der Tarif für Neukunden noch offen ist.
    2. Die Erstattungsgrenze für ärztliche Honorare.
    3. Die Konditionen im Krankenhaus (Zimmer, Chefarzt).
    4. Zahnbehandlung und Zahnersatz: Prozentsätze und Obergrenzen der ersten Jahre.
    5. Die Höhe des Selbstbehalts und eine mögliche Beitragsrückerstattung.
    6. Das Krankentagegeld: Höhe, Beginn, Dauer.
    7. Die Beitragserhöhungen der letzten zehn Jahre.
    8. Die ursprünglichen Ausschlüsse und Zuschläge.
    9. Die bisher aufgebaute Alterungsrückstellung.
    10. Die Tarife, in die das Wechselrecht beim selben Versicherer den Zugang eröffnet.

    Wenn ein anderer Berater zum Wechsel rät

    Drei Fragen genügen, um das Gespräch einzuordnen. Geht es um einen Tarifwechsel (die Rückstellung bleibt erhalten) oder um einen Versichererwechsel (ein Teil geht verloren)? Welche Leistungen, welchen Selbstbehalt und welches Krankentagegeld enthält das neue Angebot im Vergleich zum alten? Und was bedeutet der Wechsel für die Gesundheitsprüfung: neue Gesundheitsfragen, neue Ausschlüsse?

    Ein Angebot, das diese drei Fragen offenlässt, ist keine Entscheidungsgrundlage.

    Vertrag analysieren und vergleichen lassen

    Eine Analyse läuft in zwei Schritten ab: erst der bestehende Vertrag (was er abdeckt, was er auf Dauer kostet, wie viel Rückstellung aufgebaut ist), dann der Vergleich mit anderen Angeboten bei gleichwertigen Leistungen. Dass alles bleibt, wie es ist, gehört genauso zu den möglichen Ergebnissen wie ein Tarifwechsel oder ein Versichererwechsel.

    Feller Financial Advisory arbeitet mit mehreren Versicherern, und die Analyse beziffert, was jede Option bringt oder kostet. Das Erstgespräch dauert etwa eine Stunde und ist kostenlos. Für die ursprüngliche Entscheidung zwischen GKV und PKV gibt es den Artikel GKV oder PKV: Welche Krankenversicherung ist die richtige?. Der Werdegang von Adrien Feller steht auf der Seite Über uns.

    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine persönliche Beratung noch eine Produktempfehlung. Die Regeln ändern sich, bitte stets den aktuellen Stand prüfen. Bei steuerlichen Fragen ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

    Quellen

    Häufige Fragen

    Kann man in der PKV den Tarif wechseln, ohne die Alterungsrückstellung zu verlieren?

    Ja, beim selben Versicherer. Das Recht auf Tarifwechsel nach § 204 VVG berücksichtigt die erworbenen Rechte und die Rückstellung. Bei einem Versichererwechsel wird nur ein Teil der Rückstellung übertragen, und das nur bei Verträgen, die ab 2009 abgeschlossen wurden.

    Wie lange kann man einen PKV-Vertrag widerrufen?

    14 Tage lang, gerechnet ab Erhalt der Vertragsunterlagen. Danach bleiben Tarifwechsel, Versichererwechsel oder Kündigung.

    Wann kann man eine private Krankenversicherung kündigen?

    Zum Ende des ersten Versicherungsjahres und danach jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres, mit drei Monaten Frist und vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestlaufzeit. Die Kündigung wirkt nur, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, der die Versicherungspflicht erfüllt. Nach einer Beitragserhöhung durch den Versicherer gilt ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung auszuüben ist.

    Muss man den Versicherer wechseln, um weniger zu zahlen?

    Nicht unbedingt. Bei einem Versichererwechsel wird nur ein Teil der Alterungsrückstellung übertragen, und der neue Versicherer kalkuliert nach Alter und Gesundheit zum Zeitpunkt des Wechsels. In manchen Situationen kann er sich lohnen, etwa bei einem jungen Vertrag oder einem geschlossenen Tarif mit steigenden Beiträgen. Eine Aussage ist aber erst mit einem bezifferten Vergleich möglich.

    Warum können zwei PKV-Verträge zum gleichen Preis so verschieden sein?

    Weil jeder Tarif eigene Leistungen festlegt: Erstattungsgrenze für Honorare, Krankenhaus, Zahnleistungen, Selbstbehalt, Krankentagegeld. Der Preis spiegelt diese Auswahl wider, er sagt nichts über die absolute Qualität.

    Warum steigen die Beiträge in der PKV?

    Weil Versicherer sie erhöhen dürfen, wenn die tatsächlich gezahlten Leistungen die kalkulierten um mehr als 10 % übersteigen, und ein unabhängiger Treuhänder zustimmt. Tarife, die für Neukunden geschlossen sind und deren Versicherte älter werden, können stärker betroffen sein.