Stand: 7. Oktober 2026. Zahlen für 2026, Reform für 2027 und 2028 berücksichtigt.
Die Kurzfassung. In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Angestellte sind gesetzlich versichert (GKV), solange ihr Bruttojahresgehalt unter 77.400 € liegt (Versicherungspflichtgrenze 2026). Wer darüber liegt, und die meisten Selbstständigen, können zwischen der GKV und einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Die GKV bemisst den Beitrag am Einkommen, die PKV an Alter und Gesundheitszustand. 2027 steigt die Grenze zusätzlich zur üblichen Anpassung um 3.600 €.
Die Mail aus der Personalabteilung
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben. Wenige Tage später meldet sich die Personalabteilung: „Bitte teilen Sie uns Ihre Krankenkasse mit.“
Ob beim Berufseinstieg, beim Jobwechsel oder wenn das Gehalt erstmals über die Versicherungspflichtgrenze steigt: Die Frage nach der Krankenversicherung stellt sich oft ohne Vorwarnung, und selten erklärt jemand, worauf es dabei ankommt.
Naheliegend ist es, den günstigsten Beitrag zu suchen oder dem Kollegen zu folgen. Das führt selten zum richtigen Ergebnis. Die beiden Systeme funktionieren nach unterschiedlicher Logik, und manchmal besteht die Wahl gar nicht.
Wer hat die Wahl?
Die GKV ist die gesetzliche Krankenversicherung, die PKV die private. Welches System infrage kommt, hängt vom beruflichen Status ab.
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Angestellte unter 77.400 € brutto im Jahr (Grenze 2026) | Pflichtmitglied in der GKV |
| Angestellte über dieser Grenze | Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV |
| Selbstständige und Freiberufler | Grundsätzlich freie Wahl |
| Studierende und Personen ohne Erwerbstätigkeit | Sonderregeln, Prüfung im Einzelfall |
Auch ein gutes Gehalt unterhalb der Grenze öffnet die PKV nicht.
So funktionieren die beiden Systeme
Die GKV richtet sich nach dem Einkommen, die PKV nach der Person.
In der GKV ist der Beitrag ein Prozentsatz des Gehalts bis zu einer Obergrenze, die Hälfte trägt der Arbeitgeber. Kinder sind ohne eigenen Beitrag mitversichert, ebenso derzeit der Ehepartner ohne Einkommen. Die Leistungen sind für alle gleich und gesetzlich festgelegt.
In der PKV richtet sich der Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Jede versicherte Person zahlt ihren eigenen Beitrag, auch Ehepartner und Kinder. Welche Leistungen gelten, steht im Vertrag.
| GKV | PKV | |
|---|---|---|
| Beitragsgrundlage | Einkommen | Alter, Gesundheit, Leistungen |
| Kinder | Beitragsfrei mitversichert | Eigener Beitrag pro Kind |
| Ehepartner ohne Einkommen | Beitragsfrei mitversichert (ab 2028 Zuschlag unter bestimmten Bedingungen) | Eigener Beitrag |
| Leistungen | Gesetzlich festgelegt | Vertraglich festgelegt |
| Gesundheitsfragen | Nein | Ja |
| Rückkehr | In vielen Fällen möglich | Stark eingeschränkt, besonders ab 55 |
Wann die GKV die bessere Wahl ist
Für viele Angestellte ist der Verbleib in der GKV die solideste Entscheidung.
Am meisten profitieren Familien mit nur einem Einkommen: Kinder und der Ehepartner ohne Einkommen sind ohne Zusatzbeitrag mitversichert, während die PKV jede Person einzeln berechnet. Bei schwankendem Einkommen passt ein Beitrag, der dem Gehalt folgt, besser als ein fester Betrag, der auch in einem schlechten Jahr fällig ist. Auch wer auf Teilzeit wechseln will oder regelmäßig in ärztlicher Behandlung ist, ist in der GKV gut aufgehoben: Sie verlangt weder Gesundheitsfragen noch eine langfristige Bindung.
Wann sich die PKV lohnen kann
Die PKV kann passen für junge, gesunde Versicherte ohne baldigen Kinderwunsch und mit hohem, stabilem Einkommen. Sie ist außerdem eine Option für alle, die klar definierte Leistungen vertraglich festschreiben möchten, und für Selbstständige, die ihren Schutz selbst zuschneiden wollen.
Zwei Vorbehalte gelten trotzdem. Der Einstiegsbeitrag ist nicht der Beitrag von morgen, denn er verändert sich mit dem Alter und mit den Tarifanpassungen des Versicherers. Und der Weg zurück ist schwer: Der Wechsel von der PKV in die GKV ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn das Einkommen unter die Grenze sinkt, und nach dem 55. Geburtstag stark eingeschränkt.
Was der Beitrag nicht verrät
Vier Punkte gehen im Vergleich oft unter, weil sie im Monatsbeitrag nicht sichtbar sind.
Gleicher Preis, unterschiedlicher Schutz. In der PKV legt jeder Tarif eigene Erstattungsgrenzen, Konditionen für Krankenhausaufenthalte, Zahnleistungen und den Selbstbehalt fest. Ein niedriger Beitrag bedeutet häufig engere Leistungen oder einen höheren Selbstbehalt.
Der Krankheitsfall ist anders abgesichert. In der GKV zahlt die Kasse nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. In der PKV gibt es dieses Ersatzeinkommen nicht von selbst: Ein Krankentagegeld muss zusätzlich abgeschlossen werden und kostet Beitrag.
Der Beitrag bleibt nicht gleich. Private Versicherer dürfen Beiträge nach gesetzlichen Vorgaben anpassen. Wie sich ein Tarif über die Jahre entwickelt, gehört deshalb zum Angebot.
Ein bestehender Vertrag lässt sich überprüfen. Es gibt Möglichkeiten, einen PKV-Vertrag zu ändern oder prüfen zu lassen. Dazu gibt es einen eigenen Artikel: PKV-Vertrag prüfen: Was ein bestehender Vertrag enthält und welche Möglichkeiten es gibt.
Was sich 2027 und 2028 ändert
Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, verändert diese Wahl unmittelbar.
Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Angestellte in die PKV wechseln können, steigt 2027 zusätzlich zur üblichen Anpassung einmalig um 3.600 €. Wer die alte Grenze überschritten hätte, die neue aber nicht, bleibt in der GKV. Um denselben Betrag steigt die Beitragsbemessungsgrenze der GKV, sodass der Höchstbeitrag für Gutverdienende in der GKV wächst.
Wer am 31. Dezember 2026 wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei und privat vollversichert ist, ist von dieser Sonderanhebung nicht betroffen. Eine reine Zusatzversicherung genügt dafür nicht.
Ab dem 1. Januar 2028 gilt für den beitragsfrei mitversicherten Ehepartner ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf den Beitragssatz des Mitglieds. Kinder bleiben beitragsfrei. Der Zuschlag entfällt unter anderem, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, bei der Pflege eines Angehörigen und bei einer Behinderung.
Die genauen Werte für 2027 legt die Bundesregierung im Herbst per Verordnung fest. Diese Seite wird dann aktualisiert.
Was kostet das?
In der GKV lässt sich der Beitrag leicht berechnen. Angestellte zahlen 8,75 % ihres Bruttogehalts (die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % plus der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 %), und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr 2026. Die Beträge enthalten keinen Pflegeversicherungsbeitrag.
| Situation | GKV-Beitrag pro Monat |
|---|---|
| Angestellte, 50.000 € brutto im Jahr | 364,58 € |
| Angestellte, 69.750 € brutto im Jahr oder mehr (Höchstgrenze) | 508,59 € |
| Selbstständige, freiwillig versichert, an der Höchstgrenze | 1.017,19 € |
Oberhalb der Grenze steigt der Beitrag nicht weiter. Deshalb wird die GKV mit steigendem Gehalt relativ günstiger, und deshalb stellt sich die Frage nach der PKV vor allem bei hohen Einkommen.
In der PKV gibt es keinen Einheitspreis. Der Beitrag ergibt sich aus mehreren Faktoren, die zusammenwirken:
| Was den PKV-Beitrag beeinflusst | Wirkung |
|---|---|
| Eintrittsalter | Je später der Abschluss, desto höher der Einstiegsbeitrag |
| Gesundheitszustand | Kann zu Risikozuschlag oder Leistungsausschluss führen |
| Leistungsumfang | Je umfassender die Erstattung, desto höher der Beitrag |
| Selbstbehalt | Je höher, desto niedriger der Beitrag |
| Krankentagegeld | Kommt hinzu, je nach Höhe und Beginn |
| Zahl der versicherten Personen | Ein Beitrag pro Person, Kinder eingeschlossen |
| Versicherer und Tarif | Bei vergleichbaren Leistungen gibt es große Unterschiede |
| Arbeitgeberzuschuss (Angestellte) | Senkt den selbst getragenen Anteil, bis zu einem Höchstbetrag |
Deshalb wäre eine einzelne Zahl irreführend: Dieselbe Person kann je nach Leistungen und Selbstbehalt sehr unterschiedliche Angebote erhalten. Verlässlich ist nur ein Vergleich auf Basis des eigenen Profils, bei festgelegten und identischen Leistungen. Genau diese Berechnung liefert ein Erstgespräch, unverbindlich.
Vier Fragen vor der Entscheidung
- Liegt das Einkommen über der Grenze, und liegt es 2027 noch darüber?
- Gibt es Kinder oder einen Ehepartner ohne Einkommen, oder kommen sie bald hinzu?
- Ist das Einkommen stabil oder schwankend?
- Wurden mehrere Versicherer bei gleichwertigen Leistungen verglichen?
Auf Basis des eigenen Profils vergleichen
Feller Financial Advisory arbeitet mit mehreren Versicherern und vergleicht anhand des tatsächlichen Profils. Das Erstgespräch dauert etwa eine Stunde und ist kostenlos. Dabei lassen sich entweder Angebote mit gleichwertigen Leistungen vergleichen oder ein bereits bestehender Vertrag durchgehen. Zum Werdegang von Adrien Feller geht es zur Seite Über uns, zum Angebot für Privatpersonen zur Seite Privatkunden.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine persönliche Beratung noch eine Produktempfehlung. Beträge, Grenzen und Regeln ändern sich jährlich, bitte stets den aktuellen Stand prüfen. Bei steuerlichen Fragen ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Quellen
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228, Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, verkündet am 29. Juli 2026 (§ 6, § 223, § 242b SGB V)
- Sozialversicherungsrechengrößen 2026 (Verordnung der Bundesregierung): Versicherungspflichtgrenze 77.400 €, Beitragsbemessungsgrenze 69.750 €
- Allgemeiner Beitragssatz und durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: GKV-Spitzenverband
Häufige Fragen
Ab welchem Einkommen können Angestellte in die PKV wechseln?
Das Bruttojahresgehalt muss eine jährlich festgelegte Grenze überschreiten, 2026 sind das 77.400 €. 2027 steigt die Grenze zusätzlich zur üblichen Anpassung um 3.600 €. Der genaue Betrag wird per Verordnung festgelegt.
Können Selbstständige frei zwischen GKV und PKV wählen?
Grundsätzlich ja, und zwar zwischen der freiwilligen gesetzlichen Versicherung und der privaten. In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, es gilt ein Mindestbeitrag.
Sind Kinder und Ehepartner in der PKV beitragsfrei mitversichert?
Nein, jede Person hat einen eigenen Beitrag. In der GKV sind Kinder beitragsfrei mitversichert, der Ehepartner ohne Einkommen noch bis 2028. Danach gilt ein Zuschlag, sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen greift.
Kann man nach dem Wechsel in die PKV wieder in die GKV zurück?
In bestimmten Fällen ja, etwa wenn das Einkommen unter die Grenze sinkt. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr grundsätzlich stark eingeschränkt. Die Regeln für den Wechsel wurden im Januar 2026 geändert, deshalb ist die konkrete Situation zu prüfen.
Was kostet eine private Krankenversicherung in Deutschland?
Einen Einheitspreis gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang, Selbstbehalt, Krankentagegeld, der Zahl der versicherten Personen und dem Versicherer ab. In der GKV zahlen Angestellte 8,75 % ihres Bruttogehalts bis zu einer Höchstgrenze (2026 sind das 508,59 € im Monat, ohne Pflegeversicherung). Vergleichbar wird es erst mit einer Berechnung auf Basis des eigenen Profils.
Ändert die Reform etwas an der Wahl zwischen GKV und PKV?
Das kann sein: 2027 steigt die Versicherungspflichtgrenze, ebenso die Beitragsbemessungsgrenze der GKV, und ab 2028 gilt für den Ehepartner ohne Einkommen ein Zuschlag. Wer nahe an der Grenze liegt oder eine Familie hat, sollte den Vergleich neu anstellen.
Lässt sich ein bereits abgeschlossener PKV-Vertrag noch überprüfen?
Ja, in gewissen Grenzen: durch Widerruf innerhalb von 14 Tagen, Tarifwechsel beim selben Versicherer, Versichererwechsel oder Kündigung. Jede Möglichkeit hat Folgen, die der Artikel zum Prüfen eines bestehenden PKV-Vertrags erklärt.

